Die wasserrechtliche Genehmigung für die aktiven Tagebaue in der Lausitz müssen überarbeitet werden, weil diese keine Maßnahmen gegen die Verockerung enthalten und diesen zwingender wirksam begegnet werden, fordert Winfried Böhmer vom NABU-Brandenburg und Mitglied des Braunkohlenausschuss in einer Expertenrunde am Dienstagabend in Burg/ Spreewald. Auf Einladung der Initiative „Bürger für die Heimat - Klinger Runde“ diskutierten im Gemeindesaal der evangelischen Kirche der Wasserexperte Dr. Harald Friedrich aus NRW, der Umweltgutachter Jens Kießling, der Präsident des Landesbergamtes Dr. Klaus Freytag und sein Kollege Uwe Neumann über die Möglichkeiten der Eindämmung der Verockerung aus aktiven und geplanten Tagebauen.
Das Bergamt bestätigte in der Diskussionsrunde die Einleitung ungereinigtem Wasser aus dem aktiven Tagebau Welzow I. Nach Aussagen von Dr. Freytag wolle man damit versuchen, den ökologischen Wasserhaushalt in der Region nicht vollends austrocken zu lassen. Man konnte vor 10 Jahren noch nicht die Probleme der Verockerung absehen, ergänzte Neumann. Seit 2008 habe das Bergamt Vattenfall den Bau einer Grubenwasseranlage auferlegt. Bis zu deren Fertigstellung Ende 2014, werde verockertes Wasser noch ungereinigt in einige Flüsse rund um den Tagebau Welzow eingeleitet, so Neumann. Grundsätzlich bestünde laut Freytag immer Recht und die Möglichkeit, einer wasserrechtlicher Genehmigung zu ändern. Warum dies bislang noch nicht geschehen ist, ließen die Vertreter des Bergamtes offen. Auch beim neuen Tagebau Welzow II könne eine Verschärfung der Verockerung nicht gänzlich ausgeschlossen werden, sagte Freytag.
Nach Durchsicht der derzeitigen Planungsunterlagen für den neuen Tagebau Welzow II resümierte der ehemaligen Abteilungsleiter im Umweltministerium des Bergbaulandes Nordrhein-Westfalens Dr. Harald Friedrich, die Planungsbehörde riskiert bei Genehmigung „eine großflächige Umweltgefährdung des Raumes durch einen nicht mehr steuerbaren Versauerungs- und Verockerungsprozeß“. Friedrich kritisierte scharf, dass Braunkohlenplan die Kosten für Bergbaubetreiber jetzt niedrig gehalten werden sollen. Nach Abschluss des Bergbaus jedoch, wenn die Probleme auftauchen, sollen die Kosten dann sozialisiert werden. Der Wasserexperte empfiehlt, der Staat müsse jetzt dem Bergbautreiber Auflagen machen. Das koste dem Land nichts. Es könne nicht sein, dass der Boden von dem Bergbaubetreiber ausgebeutet werde, die Schäden aber der Steuerzahler zahlen soll, so Friedrich. Das Bergamt wolle eventuell Maßnahmen um der Verockerung entgegen zu wirken, erst später in Betriebspläne dem Bergbaubetreiber auferlegen. Man könne immer mehr machen aber dafür bräuchte es einen politischen Willen, sagte Freytag.
Neben den Umweltschäden und den potentiellen Einbußen im Spreewald-Tourismus durch die voranschreitende Verockerung droht Brandenburg womöglich weiteres Ungemach. Der Umweltgutachter Jens Kießling wies darauf hin, dass die europäische Wasserrahmenrichtlinie ein sogenanntes „Verschlechterungsverbot“ vorschreibe. Demnach drohen Brandenburg Strafzahlungen durch die EU, wenn die Güteklasse des Wassers in der Spree weiter absinkt. Derzeit werden in der Spree etwa zwischen vier bis sechs Milligramm Eisen gemessen, sagte Neumann. Das Bergamt könne derzeit noch nicht sagen, wann eine Absenkung der Wassergüteklasse der Fall sein wird, da die eine Aufgabe der Umweltbehörden des Landes sei.
„Nicht vorhandene Grenzwerte dürfen nicht weiter als Entschuldigung vorgebracht und erst recht nicht akzeptiert werden. Die Landesregierung hat es jetzt in der Hand, einer zusätzlichen Verockerung Einhalt zu gebieten, wenn sie die wasserrechtliche Genehmigung für den aktiven Tagebau der Verockerungsproblematik anpasst. Zudem darf ein weiterer Tagebauplan ohne die Auflage, mit technologischen Maßnahmen einer weiteren Verockerung vorzubeugen, nicht genehmigt werden“, resümiert Thomas Burchardt, Sprecher der Klinger Runde den Abend.